Informationen zur Möglichkeiten einer Straßenausbausatzung

Liebe AWG-ler,

anbei findet Ihr einige Links und Informationen zum Thema Ausbausatzung und die Möglichkeit wiederkehrende Beiträge dafür zu erheben. Ich habe bisher noch kein Beispiel dafür gefunden, dass bei der Höhe der Beteiligung die Nutzungsart der Straße berücksichtigt wurde, sofern eine Satzung wiederkehrende Beiträge vorsieht. Allerdings habe ich auch in keinem Gesetz und keiner Verordnung Anzeichen dafür gefunden, dass man die Höhe der Bürgerbeteiligung nicht von der Nutzungsart abhängig regeln kann, außer, dass Herr Steenbock das in der erwähnten Präsentation schreibt. Interessant finde ich auch das Modell, das über die Erhöhung der Grundsteuer zu lösen. Ich schätze aber, dass wir das aktuell in Schleswig-Holstein nicht hinbekommen werden.

Bitte schickt Eure Kommentare an alle Interessierten. Ich denke es ist gut, wenn wir alle dabei auf dem gleichen Informationsstand sind.

Viele Grüße und viel Spaß bei der Lektüre Matthias

Bundesverfassungsurteil zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen

     Pressemitteilung:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/bvg14-064.html

     Urteil:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/06/rs20140625_1bvr066810.html;jsessionid=808830E95F20946404356963409D98F0.2_cid370

 

Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (13. März 2012):

https://www.umwelt-online.de/recht/allgemei/laender/sh/z12_0370.htm

 

  • 8a Komunalabgabengesetz:

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/vim/page/bsshoprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=b&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-KAGSH2005V6P8a&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

Beispiel für eine Straßenausbausatzung mit wiederkehrenden Beiträgen:

Stadt Mainz:

http://www.mainz.de/C1256CBE00310D9B/%28IDs%29/F02CD8CA51F54EF5C12579D1001D60CD/$FILE/S_B%C3%B6V.pdf

⇒Beim Beitragssatz wird hier differenziert zwischen City/Neustadt mit 40% und den übrigen Gebieten mit 35%.

Stadt Frankenthal:

http://www.frankenthal.de/sv_frankenthal/de/Homepage/Stadt%20und%20B%C3%BCrger/Verwaltung/Ortsrecht/6-2-Satzung_ueber_die_Erhebung_wiederkehrender_Beitraege_fuer_den_Ausbau_oeffentlicher_Verkehrsanlagen.pdf

Keine Differenzierung des Beitragssatzes Ortsgemeinde Zornheim:

http://www.vg-nieder-olm.de/vg_niederolm/Verbandsgemeinde/Zornheim/Satzungen/08_wiederkehrende_beitraege.pdf

Keine Differenzierung des Beitragssatzes Gemeinde Böhl-Iggelheim:

http://www.vg-nieder-olm.de/vg_niederolm/Verbandsgemeinde/Zornheim/Satzungen/08_wiederkehrende_beitraege.pdf

⇒Keine Differenzierung

Stadt Püttlingen:

http://www.puettlingen.de/puettlingen/ortsrecht/Wiederkehrender-Beitrag-Satzung.pdf

⇒Differenzierung nach Abrechnungseinheiten

(Stadtteilen/Gewerbegebiet) Stadt Südliches Anhalt:

http://www.suedliches-anhalt.de/fileadmin/vgem/satzungen/Stadt/Lesefassung_wiederkehrende_Satzung.pdf

⇒Differenzierung nach Abrechnungseinheiten (Stadtteilen)

Beispiel einer Satzung mit wiederkehrenden Beiträgen für eine Gemeinde in Schleswig-Holstein: Gemeinde Oersdorf:

http://wkb-kisdorf.de/wp-content/uploads/2014/01/oersdorf-straenbaubeitragssatzung.pdf

⇒ kein differenzierter Beitragssatz!

Idee für weitere Alternative: Erhöhung der Grundsteuer A und B statt

Ausbaubeiträgen:

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/vim/page/bsshoprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=b&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-KAGSH2005V6P8a&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

Präsentation von Reimer Steenbock, GeKom zu wiederkehrenden Beiträgen für Straßen:

http://www.uww-wentorf.de/Wiederkehrende%20Beitr%E4ge.pdf

=> er schreibt hier: „Bei wiederkehrenden Beiträgen gibt es nur einen einheitlichen Gemeindeanteil (für das Straßensystem)“

Artikel von Reimer Steenbock in „Die Gemeinde- Zeitschrift für die kommunale Selbstverwaltung in Schlewsig-Holstein“ über wiederkehrende Beiträge für Straßen: www.shgt.de/docs/12_11.pdf

Beschlussvorlage des Amtsausschusses Amt Eiderkanal:

http://www.amt-eiderkanal.de/amt/ratsinformation-politik/sitzungskalender_risodokument_dokument_offen_1_190477_ansehen.html

=> interessant hier: „Der Amtsausschuss beschließt, die GeKom GmbH aus Reinbek mit der individuellen Erstellung von Straßenausbaubeitragssatzungen und Abwassersatzungen für alle amtsangehörigen Gemeinden zu einem Angebotspreis von insgesamt 19.200,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer zu beauftragen.“

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Vogelsang-Weber

 

 

5 Gedanken zu „Informationen zur Möglichkeiten einer Straßenausbausatzung“

  1. Heute steht in der KN ein Beitrag über die Vorstellung einer Strassenausbausatzung für Krogaspe. Scheinbar so wie unsere, aber die Beiträge sind doch happig. Anliegerstrassen 58%, Haupterschliessungstrassen 40% und Durchgangstrassen 35%. Wir haben in Schülp zum Vergleich 53%,25% und 10%.
    Anfang März konnte man auch in der KN lesen, dass in Kronshagen eine Anliegerstrassen für 315.000 EUR saniert werden soll. Der Anliegerbeitrag beträgt dort 75%. Da ist für die Bürger natürlich eine deutliche Schmerzgrenze erreicht.

  2. Heute ist aus Bokelholm in der KN zu lesen, das der Anliegeranteil für eine Haupterschliessungstrassen mit 50% veranschlagt wird. Hier beschweren sich die Anwohner über die Informationspolitik der Gemeinde (zu kurzfristig und missverständlich) In diesem Falle werden die Wasserleitungen in der Strasse erneuert und es muss auch eine Anwohnerin bezahlen, die überhaupt nicht ans Leitungssystem angeschlossen ist, also keinen Vorteil an der Maßnahme hat, aber deren Grundstück an der Straße liegt.

  3. In der KN war diese Woche ein Bericht über den Ausbau des Looper Weges und die Auswirkungen der Strassenausbausatzung. Hier wird unser Bürgermeister sinngemäß zitiert, dass der Verwaltungsaufwand für die Amtsverwaltung, die ja die Beitragsbescheide für die einzelnen Anlieger erstellen muss, v.a. in Anbetracht der teilweise geringen Summen unverhältnismäßig hoch sei. Wir haben in der Gemeidevertretung in Anbetracht der soliden Gemeindefinanzen ganz bewusst die niedrigsten überhaupt zulässigen Beitragssätze gewählt, weil wir davon überzeugt sind, dass dieses Gesetz handwerklich so schlecht gemacht ist (von den Ungerechtigkeiten mal ganz abgesehen ), dass es nur zu einem enormen Bürokratieanstieg, und keiner Kostenentlastung führt. Ärgerlicherweise können die steigenden Verwaltungskosten dann über die Amtsumlage wieder auf die Gemeinde zurückfallen. Meiner Meinung nach wäre es besser gewesen, wenn es die Landesregierung bei einer „Kannbestimmung “ belassen hätte, die es den finanziell gut aufgestellten Gemeinden ermöglicht hätte, auf eine Strassenausbausatzung zu verzichten. Ich würde es begrüßen, wenn eine Partei ( z.B. diejenige, welche sich den ländlichen Raum auf die Fahne schreibt) das Thema für die nächste Landtagswahl thematisieren würde.

    1. Umrüstung der Straßenlaternen auf LED

      Sehr geehrter Herr von Bernstorff,
      wie ich aus der „LZ“ entnommen habe trifft sich heute ihr Bau/Wege und Umweltausschuß, um über die Ümrüstung der Straßenlaternen auf LED zu sprechen
      Ich wohne zwar nicht in ihrer Gemeinde, mich interessiert dieses Thema jedoch sehr, zumal über dieses Thema in einigen Gemeinden und Städten immer wieder über die rechtmäßigkeit Beitragserhebung diskutiert wird.
      Scheinbar herrscht hier erhebliche Rechtsunsicherheit.
      Konsens in den jeweiligen KAG s scheint zu sein, dass jeweils eine „Verbesserung “ eintreten muss, um die Beitragserhebung zu rechtfertigen.
      Bezüglich der Umrüstung der Straßenlaternen auf LED gibt es immer wieder Diskussionen.
      Immer wieder wieder versuchen Bürgermeister/Gemeinderäte hier die Bürgerinnen und Bürger „zur Kasse“ zu bitten.
      Das Tiefbauamt RD hat beispielweise festgestellt, dass die Umrüstung auf LED zu „in allen Fällen zu keiner Verbesserung der Ausleuchtung“ geführt hat“ und deshalb die Grundlage zur Beitragserhebung gefehlt hat.
      Das Amt Trittau hat festgestellt, das „jedoch im Falle einer Beitragserhebung für jede Straße ein
      Nachweis zu erbringen, der die „Vorher-Nachher-Situation“ rechtssicher dokumentiert.
      Aufgrund der hohen Rechtssicherheit verzichten viele Gemeinden und Städte inzwischen auf die Beitragserhebung, zumal Fachleute festgestellt haben, dass ein alleiniges Auswechseln der Lampenköpfe nicht ausreicht, um eine Verbesserung der Ausleuchtung zu erzielen. Aufgrund der Rechtsunsicherheit wurde bereits ausgestellte Beitragsbescheide zurückgenommen. Der Mastenabstand und die Mastenhöhe spielen eine besondere Rolle. Aufgrund des geringen Abstrahlwinkels von LED Leuchten muss die Masthöhe mindestens 10 Meter betragen, um eine bessere Ausleuchtung zu erzielen.
      Wie gross die Rechtunsicherheit ist zeigt sich in der Argumentation der Stadt Büdelsdorf
      Sie argumentiert , das allein durch die Umrüstung auf LED eine „Verbesserung“ eintritt und deshalb die Beitragserhebung rechtens ist.
      Das Tiefbauamt RD und die Fachleute von RWE kommen zu einem ganz anderem Ergebnis.
      Wenn Sie den Nachfolgenden Link öffnen, werden Sie feststellen, dass mit eine „Verbesserung“ der Ausleuchtung durch die Umrüstung auf LED nicht zu rechnen ist, im Gegenteil, das Licht blendet im Nahbereich und zwischen den Leuchten entsteht ein dunkler Bereich. Die Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung verschlechtert sich im Vergleich zu den alten Natriumlampenköpfen. Das Tiefbauamt RD bestätigt sogar die Verschlechterung der Ausleuchtung und trotzdem versuchen immer wieder „ambitionierte“ Bürgermeister/Gemeindevertreter den Beitrag “ einzutreiben“.
      Dies ist mir, nachdem ich mich intensiv mit dem Sachverhalt beschäftigt habe, unverständlich.
      Einzig und allein entsteht ein erhebliches Einsparpotenziial, aber darum geht es ja nicht , es geht beitragsrechtlich um den Tatbestand der „Verbesserung“.
      Mit Interesse werde ich den Sachverhalt in ihrer Gemeinde verfolgen.
      Anbei das Untersuchungsergebnis von RWE
      Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
      F. Köhn

      https://www.rwe.com/web/cms/mediablob/de/472376/data/579874/4/rwe-deutschland/kommunen/produkte/innovative-infrastruktur/strassenbeleuchtung/einsparmoeglichkeiten/Download.pdf

  4. Abschaffung der Strassenausbausatzung in Schülp :
    Nachdem die Gemeindevertretung einstimmig beschlossen hat, die ungeliebte Ausbausatzung abzuschaffen noch einige Anmerkungen zu diesem Thema :
    Die Mitglieder der Gemeindevertretung haben sich die Entscheidung damals nicht leicht gemacht. Zu diesem Zeitpunkt gab es durch die Landesgesetzgebung keine Möglichkeit auf die Strassenausbausatzung zu verzichten. Jede Baumaßnahme der Gemeinde ohne Ausbausatzung wäre von der Kommunalaufsicht kassiert worden. Die Gemeindevertretung der AWG haben damals für die Ausbausatzung gestimmt, weil eine oppurtunistische Verweigerungshaltung unserer Meinung nach keine Lösung dargestellt hätte. Wir haben die Entscheidung also mitgetragen und uns auch schon bei der Aufstellung der Satzung für möglichst geringe Sätze eingesetzt. Es War damals nicht absehbar, dass die Landespolitik noch einmal die Möglichkeit schaffen würde, die Strassenausbausatzung wieder abzuschaffen. Wir begrüßen das sehr, weil wir die Strassenausbausatzung generell ür ungerecht (viele Bürger z.B. Anlieger von Kreisstrassen) sind überhaupt nicht betroffen und andere (z.B. Eckgrundstücke) tragen extrem hohe Lasten. Die Unterhaltung der Infrastruktur ist unserer Meinung nach grundsätzlich eine Aufgabe des Staates.
    Die Gemeinde Schülp verfügt über gesunde Finanzen und ist in der Lage die Straßen mit eigenen Mitteln zu unterhalten.

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