Archiv der Kategorie: Allgemein

Informationen zur Möglichkeiten einer Straßenausbausatzung

Liebe AWG-ler,

anbei findet Ihr einige Links und Informationen zum Thema Ausbausatzung und die Möglichkeit wiederkehrende Beiträge dafür zu erheben. Ich habe bisher noch kein Beispiel dafür gefunden, dass bei der Höhe der Beteiligung die Nutzungsart der Straße berücksichtigt wurde, sofern eine Satzung wiederkehrende Beiträge vorsieht. Allerdings habe ich auch in keinem Gesetz und keiner Verordnung Anzeichen dafür gefunden, dass man die Höhe der Bürgerbeteiligung nicht von der Nutzungsart abhängig regeln kann, außer, dass Herr Steenbock das in der erwähnten Präsentation schreibt. Interessant finde ich auch das Modell, das über die Erhöhung der Grundsteuer zu lösen. Ich schätze aber, dass wir das aktuell in Schleswig-Holstein nicht hinbekommen werden.

Bitte schickt Eure Kommentare an alle Interessierten. Ich denke es ist gut, wenn wir alle dabei auf dem gleichen Informationsstand sind.

Viele Grüße und viel Spaß bei der Lektüre Matthias

Bundesverfassungsurteil zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen

     Pressemitteilung:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/bvg14-064.html

     Urteil:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/06/rs20140625_1bvr066810.html;jsessionid=808830E95F20946404356963409D98F0.2_cid370

 

Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (13. März 2012):

https://www.umwelt-online.de/recht/allgemei/laender/sh/z12_0370.htm

 

  • 8a Komunalabgabengesetz:

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/vim/page/bsshoprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=b&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-KAGSH2005V6P8a&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

Beispiel für eine Straßenausbausatzung mit wiederkehrenden Beiträgen:

Stadt Mainz:

http://www.mainz.de/C1256CBE00310D9B/%28IDs%29/F02CD8CA51F54EF5C12579D1001D60CD/$FILE/S_B%C3%B6V.pdf

⇒Beim Beitragssatz wird hier differenziert zwischen City/Neustadt mit 40% und den übrigen Gebieten mit 35%.

Stadt Frankenthal:

http://www.frankenthal.de/sv_frankenthal/de/Homepage/Stadt%20und%20B%C3%BCrger/Verwaltung/Ortsrecht/6-2-Satzung_ueber_die_Erhebung_wiederkehrender_Beitraege_fuer_den_Ausbau_oeffentlicher_Verkehrsanlagen.pdf

Keine Differenzierung des Beitragssatzes Ortsgemeinde Zornheim:

http://www.vg-nieder-olm.de/vg_niederolm/Verbandsgemeinde/Zornheim/Satzungen/08_wiederkehrende_beitraege.pdf

Keine Differenzierung des Beitragssatzes Gemeinde Böhl-Iggelheim:

http://www.vg-nieder-olm.de/vg_niederolm/Verbandsgemeinde/Zornheim/Satzungen/08_wiederkehrende_beitraege.pdf

⇒Keine Differenzierung

Stadt Püttlingen:

http://www.puettlingen.de/puettlingen/ortsrecht/Wiederkehrender-Beitrag-Satzung.pdf

⇒Differenzierung nach Abrechnungseinheiten

(Stadtteilen/Gewerbegebiet) Stadt Südliches Anhalt:

http://www.suedliches-anhalt.de/fileadmin/vgem/satzungen/Stadt/Lesefassung_wiederkehrende_Satzung.pdf

⇒Differenzierung nach Abrechnungseinheiten (Stadtteilen)

Beispiel einer Satzung mit wiederkehrenden Beiträgen für eine Gemeinde in Schleswig-Holstein: Gemeinde Oersdorf:

http://wkb-kisdorf.de/wp-content/uploads/2014/01/oersdorf-straenbaubeitragssatzung.pdf

⇒ kein differenzierter Beitragssatz!

Idee für weitere Alternative: Erhöhung der Grundsteuer A und B statt

Ausbaubeiträgen:

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/vim/page/bsshoprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=b&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-KAGSH2005V6P8a&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

Präsentation von Reimer Steenbock, GeKom zu wiederkehrenden Beiträgen für Straßen:

http://www.uww-wentorf.de/Wiederkehrende%20Beitr%E4ge.pdf

=> er schreibt hier: „Bei wiederkehrenden Beiträgen gibt es nur einen einheitlichen Gemeindeanteil (für das Straßensystem)“

Artikel von Reimer Steenbock in „Die Gemeinde- Zeitschrift für die kommunale Selbstverwaltung in Schlewsig-Holstein“ über wiederkehrende Beiträge für Straßen: www.shgt.de/docs/12_11.pdf

Beschlussvorlage des Amtsausschusses Amt Eiderkanal:

http://www.amt-eiderkanal.de/amt/ratsinformation-politik/sitzungskalender_risodokument_dokument_offen_1_190477_ansehen.html

=> interessant hier: „Der Amtsausschuss beschließt, die GeKom GmbH aus Reinbek mit der individuellen Erstellung von Straßenausbaubeitragssatzungen und Abwassersatzungen für alle amtsangehörigen Gemeinden zu einem Angebotspreis von insgesamt 19.200,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer zu beauftragen.“

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Vogelsang-Weber